Mindestlohn 2027 in der Landwirtschaft: Kosten und Regeln für Saisonkräfte
Wer Arbeitskräfte für die Saison 2027 plant, kann mit einer festen Zahl rechnen: Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2026 sind es 13,90 Euro. Die Erhöhung beträgt 70 Cent je Arbeitsstunde. Sie gilt auch für Saisonarbeitskräfte und Minijobber, die in Deutschland arbeiten.
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