Checkliste zur Prüfung der Berufsmäßigkeit
Aufgrund der Corona-Krise stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, Arbeitskräfte für die Ernte 2020 zu finden. Sie möchten für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb Saisonkräfte/Erntehelfer einstellen? Diese Punkte sollten Sie bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit beachten!
Autorin: Anne Schulze Vohren, top agrar
Prüfen, ob eine kurzfristige Beschäftigung möglich ist – Berufsmäßigkeit
Vorteile: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Höchstgrenze beim Verdienst
Voraussetzungen:
- Einhaltung der Zeitgrenzen (für alle kurzfr. Beschäftigungen in einem Kalenderjahr)
- befristet bis 31.10.2020: fünf Monate bzw. 115 Tage im Kalenderjahr
- grundsätzlich aber: drei Monate bzw. 70 Tagen im Kalenderjahr
- Aushilfen müssen als sogenannte „nicht berufsmäßig Beschäftige“ bei Ihnen tätig werden.
Prüfen, ob eine kurzfristige Beschäftigung (Minijob) möglich ist
Vorteil: Der Minijobber kassiert seinen Lohn brutto für netto
Aber: teilweise Anrechnung des Entgelts auf Sozialleistungen des Minijobbers, der Arbeitgeber zahlt Sozialabgaben, aufgrund des Mindestlohns von 9,35 €/Stunde Einsatz von max. 10-11 Stunden pro Woche
Voraussetzung: Einhaltung der Entgeltgrenze von 450 € im Monat aus Minijob(s)
Arbeitnehmerdaten vor Beschäftigungsbeginn schriftlich erfragen
Wichtig dabei auch:
- der berufliche Status (siehe Übersicht)
- alle Beschäftigungen seit Jahresbeginn, mit Nennung von Arbeitgeber(n)
- ggf. eine Auflistung der Beschäftigungszeiträume, den wöchentlichen Arbeitstagen und des monatlichen Entgelts
Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen
z.B. über Stundenumfang, Zeitraum der Beschäftigung, Arbeitslohn usw.
Bei Minijobzentrale oder Krankenkasse anmelden
Übersicht: Wen Sie versicherungsfrei und damit kurzfristig beschäftigen können | |
---|---|
Nicht berufsmäßig = versicherungsfreie Beschäftigung möglich | Berufsmäßig = versicherungspflichtige Beschäftigung |
Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung, auch während des bezahlten Urlaubs | Grds. in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehende Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs |
Arbeitnehmer in Kurzarbeit | Arbeitssuchende bzw. Bezieher von Leistungen der Arbeitsagentur |
Selbstständige | Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung |
Beamten | Asylbewerber, geduldete Personen |
Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligem Wehrdienst | Schulabgänger nach Schulentlassung bis zur Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder Ausbildung |
Rentner | Personen in Elternzeit |
Hausfrauen und -männer | Studierende nach Abschluss des Studiums vor Eintritt ins Berufsleben |
Studierende, Schüler | |
Schulabgänger zwischen Abitur und Studium |