Checkliste zur Prüfung der Berufsmäßigkeit

Aufgrund der Corona-Krise stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, Arbeitskräfte für die Ernte 2020 zu finden. Sie möchten für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb Saisonkräfte/Erntehelfer einstellen? Diese Punkte sollten Sie bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit beachten!

Autorin: Anne Schulze Vohren, top agrar

 Prüfen, ob eine kurzfristige Beschäftigung möglich ist – Berufsmäßigkeit

Vorteile: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Höchstgrenze beim Verdienst

Voraussetzungen:

  • Einhaltung der Zeitgrenzen (für alle kurzfr. Beschäftigungen in einem Kalenderjahr)
    • befristet bis 31.10.2020: fünf Monate bzw. 115 Tage im Kalenderjahr
    • grundsätzlich aber: drei Monate bzw. 70 Tagen im Kalenderjahr
  • Aushilfen müssen als sogenannte „nicht berufsmäßig Beschäftige“ bei Ihnen tätig werden.

 Prüfen, ob eine kurzfristige Beschäftigung (Minijob) möglich ist

Vorteil: Der Minijobber kassiert seinen Lohn brutto für netto

Aber: teilweise Anrechnung des Entgelts auf Sozialleistungen des Minijobbers, der Arbeitgeber zahlt Sozialabgaben, aufgrund des Mindestlohns von 9,35 €/Stunde Einsatz von max. 10-11 Stunden pro Woche

Voraussetzung: Einhaltung der Entgeltgrenze von 450 € im Monat aus Minijob(s)

 Arbeitnehmerdaten vor Beschäftigungsbeginn schriftlich erfragen

Wichtig dabei auch:

  • der berufliche Status (siehe Übersicht)
  • alle Beschäftigungen seit Jahresbeginn, mit Nennung von Arbeitgeber(n)
  • ggf. eine Auflistung der Beschäftigungszeiträume, den wöchentlichen Arbeitstagen und des monatlichen Entgelts

 Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen

z.B. über Stundenumfang, Zeitraum der Beschäftigung, Arbeitslohn usw.

 Bei Minijobzentrale oder Krankenkasse anmelden

 Übersicht: Wen Sie versicherungsfrei und damit kurzfristig beschäftigen können
Nicht berufsmäßig = versicherungsfreie Beschäftigung möglichBerufsmäßig = versicherungspflichtige Beschäftigung
Arbeitnehmer mit versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung, auch während des bezahlten UrlaubsGrds. in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehende Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs
Arbeitnehmer in KurzarbeitArbeitssuchende bzw. Bezieher von Leistungen der Arbeitsagentur
SelbstständigeEmpfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
BeamtenAsylbewerber, geduldete Personen
Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligem WehrdienstSchulabgänger nach Schulentlassung bis zur Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder Ausbildung
RentnerPersonen in Elternzeit
Hausfrauen und -männerStudierende nach Abschluss des Studiums vor Eintritt ins Berufsleben
Studierende, Schüler 
Schulabgänger zwischen Abitur und Studium 

Einzelheiten finden Sie bei der Minijobzentrale

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