An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften eine
W2-Professur „Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung“
(all genders welcome)
Kennziffer: 131008/2026
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Beschreibung:
Als Teilgebiet der Agrarökonomie beschäftigt sich die ausgeschriebene Professur mit Fragen der Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das Fachgebiet versteht sich als Querschnittskompetenzfeld innerhalb der agrarökonomischen Ausbildung und verbindet betriebliche, organisationale und gesellschaftliche Perspektiven entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel.
Im Mittelpunkt stehen Führungs- und Entscheidungsprozesse in unterschiedlichen Organisationsformen von Unternehmen des Agribusiness, vom landwirtschaftlichen Betrieb über Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich sowie Verbänden und Organisationen im agrarischen Umfeld.
Der*Die zukünftige Stelleninhaber*in soll in der Lehre insbesondere die Themenfelder Unternehmensführung und Management, Beratungsmethodik und Kommunikation, Softskills und Personalführung sowie Strategische Unternehmensführung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft abdecken. Lehrveranstaltungen werden im Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft (auch dual) sowie in weiteren Studiengängen des Fachbereichs angeboten, darunter Lebensmitteltechnologie, Ernährung und Diätetik sowie die Masterstudiengänge Nachhaltiges Agrarmanagement, Nachhaltiges landwirtschaftliches Produktionsmanagement und Food Chain Environments.
Gesucht wird ein*e Kandidat*in, der*die das Fachgebiet „Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung“ vor dem Hintergrund der Herausforderungen wirtschaftlicher Dynamiken, gesellschaftlicher Erwartungen und organisatorischer Veränderungsprozesse weiterentwickelt und den Studierenden im Bachelor- und Masterstudium vermittelt.
Erwartet werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine Promotion in den Agrarwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder einem verwandten Fachgebiet mit Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft. Vorausgesetzt werden zudem Erfahrungen in der anwendungsbezogenen Forschung sowie eine sehr gute Vernetzung im Fachgebiet, insbesondere an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis.
Der*Die Bewerber*in soll eine fachliche Orientierung auf Fragen der Unternehmensführung, Organisationsentwicklung, Kommunikation oder Beratung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft durch entsprechende Aktivitäten in den Bereichen der Lehre, der Forschung und des Transfers vorweisen können. Fundierte Kenntnisse von Change- und Transformationsprozessen sowie Kompetenzen in den Bereichen Führung und Kommunikation (Soft Skills) werden erwartet.
Kenntnisse methodischer Ansätze strategischer Analyse und Entscheidungsfindung sowie Erfahrungen in der Gestaltung von Kommunikations- und Beratungsprozessen sind von Vorteil. Spezifisches Wissen bzw. nachgewiesenes Engagement in den Themenfeldern Wissensmanagement und Innovationsvermittlung, inter-organisationaler Kommunikation und gesellschaftlicher Diskurse oder im Einsatz digitaler Instrumente in Entscheidungs- und Wissensprozessen sind ebenfalls von Vorteil.
Mit Übernahme der Stelle werden insbesondere Aktivitäten in der angewandten Forschung zu aktuellen Fragestellungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft erwartet. Gewünscht ist hierbei eine Vernetzung der Hochschulaktivitäten mit der landwirtschaftlichen Praxis in der Region sowie die Einwerbung von Drittmitteln. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie zur Übernahme weiterer Aufgaben im Fachbereich im Rahmen der Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Michael Harth, Telefon: 0395/5693-2222 zur Verfügung.
Ergänzende Informationen
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHGM-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/Die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 31.08.2026.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.
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