Was sind die Voraussetzungen zur Fachkraft Agrarservice (Meister/in)?
Zur Meisterprüfung zur Fachkraft Agrarservice ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, in Unternehmen des Agrarservice, des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder vergleichbaren Unternehmen nachweist.
Die Meisterprüfung Fachkraft Agrarservice
Die Prüfung zur Fachkraft Agrarservice (Meister/in) umfasst die Prüfungsteile
- Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Die Prüfung zur Fachkraft Agrarservice (Meister/in) wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt. In allen 3 Prüfungsteilen ist zudem eine schriftliche Prüfungsklausur zu fallbezogenen Fragestellungen zu bearbeiten. Hierfür stehen jeweils 3 Stunden zur Verfügung.
Die Meisterprüfung wird durchgeführt von
Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge und die Prüfung selbst entstehen Gebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur.