Wissensvermittlung mit starkem Praxisbezug – dafür steht die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel seit mehr als 50 Jahren. Dabei arbeiten wir interdisziplinär und können als größte Hochschule für angewandte Wissenschaften im Land auf regionale wie internationale Netzwerke zurückgreifen. In den Studiengängen an unseren sieben Fachbereichen widmen wir uns mit rund 8.000 Studierenden den aktuellen Herausforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Am Fachbereich Agrarwirtschaft ist zum Wintersemester 2027/28 folgende Professur zu besetzen:
W2-Professur für Marktlehre und Agrarpolitik.
Im Rahmen der Professur wird erwartet, dass Sie die Bereiche der landwirtschaftlichen Marktlehre und Agrarpolitik in Forschung und Lehre engagiert vertreten. Dabei soll die Professur den Studierenden des Bachelor- und des Masterstudiengangs am Fachbereich Agrarwirtschaft die Fächer „Marktlehre“, „Agrar- und Umweltpolitik“, „Volkswirtschaftslehre“ und „Internationale Märkte und Vermarktungsmanagement“ praxisnah vermitteln. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an anderen agrarökonomischen Modulen gewünscht.
Wir freuen uns auf eine überdurchschnittlich qualifizierte Persönlichkeit, die sich bei uns in Lehre und Forschung fachübergreifend einbringt. Die fachliche Qualifikation wird durch Studienverlauf und Promotion in dem ausgeschriebenen Fachgebiet nachgewiesen. Mindestens eins von beiden muss im Bereich der Agrarwissenschaften erfolgt sein. Einschlägige Berufserfahrungen in der Agrar- oder Ernährungswirtschaft sind erforderlich. Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Lehre und anderen Formen der Wissensvermittlung.
Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung wird erwartet, dass sich die Professoren verantwortungsvoll in den Selbstverwaltungsgremien des Fachbereichs und der Hochschule engagieren. Aufgrund der hohen Praxisorientierung der HAW Kiel in Forschung und Lehre ist eine aktive Mitwirkung bei Drittmitteleinwerbung und im Rahmen des Technologietransfers zwischen Hochschule und Wirtschaft unabdingbar. Es ist sehr erwünscht, dass die Person aktiv ein Netzwerk mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft aufbaut und pflegt.
Allgemeine Anforderungen:
Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen.
Erforderlich sind:
Wir bieten:
Die HAW Kiel bietet vielfältige Möglichkeiten zur didaktischen Aus- und Fortbildung sowie ein spezielles Onboarding-Programm im ersten Beschäftigungsjahr. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird.
Darüber hinaus offerieren wir Ihnen ein anwendungsorientiertes Lehr- und Forschungsumfeld mit exzellenter Ausstattung. Wir vertreten einen ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatz bei der Vermittlung aktuellen theoretischen Wissens und praktischen Könnens. Die Studierenden lernen in kleinen Gruppen und erfahren eine intensive Betreuung durch die Lehrenden.
Als Landeseinrichtung bieten wir allen Beschäftigten ein vergünstigtes Jobticket für den Öffentlichen Personennahverkehr an, das die Nutzung der Fördefähren einschließt.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen oder Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen. Sie fordert deshalb geeignete Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Auf die Vorlage von Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind über das Online-Bewerbungsportal bis zum 12.04.2026 zu richten an den Prodekan des Fachbereichs Agrarwirtschaft, Herrn Prof. Dr. Torben Tiedemann, Grüner Kamp 11, 24783 Osterrönfeld.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Die Vollständigkeit bezieht sich auf das Vorliegen des Anschreibens, eines aktuellen Lebenslaufes sowie aller relevanten Arbeits- und Abschlusszeugnisse.
Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, wird vor der Einstellung ein Nachweis über die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einem deutschen Abschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) benötigt. Bitte beantragen Sie diesen ggf. rechtzeitig. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kmk.org/zeugnisbewertung.
Ansprechperson bei inhaltlichen und fachlichen Fragen:
Prodekan Prof. Dr. Torben Tiedemann
torben.tiedemann@haw-kiel.de
04331 845-126
Ansprechperson aus der Personalabteilung bei Fragen zum Verfahren:
Lena Koesling
lena.koesling@haw-kiel.de
0431 210-1390
Nadine Seckler
nadine.seckler@haw-kiel.de
0431 210-1347
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